Protokoll der ordentlichen Jahresversammlung
des Daseinsanalytischen Seminars vom
12. März 2009


David Bürgi

Alice Holzhey begrüsst die 11 anwesenden Mitglieder im schönen Erker -zimmer des Zentrums Karl der Grosse. Entschuldigt haben sich F. Brander, B. Jerg, F. Soum, R. Benz, G. Thoma, B. Schaub,
D. Johannsen, E. Orlow und P. Müller.

Das Protokoll der letzten Jahresversammlung, abgedruckt im Bulletin 2/2008, wird mit Dank genehmigt.
Alice Holzhey verliest den Jahresbericht. Die Jahresrechnung schliesst erfreulicherweise mit einem Einnahmenüberschuss von Fr. 1038.20. Dies hat vor allem zwei Gründe: Erstens waren die Seminare gut besucht und zweites sind verschiedene Zahlungen vom Vorjahr 2008 eingegangen. Die Revisorinnen haben die Rechnung stichprobenweise geprüft und für korrekt befunden und empfehlen den Mitgliedern, die Rechnung zu genehmigen. Mit einem Applaus wird der Quästorin Barbara Halbheer für ihre Arbeit gedankt und die Rechnung gutgeheissen. Die Höhe des Jahresbeitrags wird nicht verändert.

Zwei Personen haben ein Gesuch um Aufnahme ins DaS gestellt: Ruth Benz, die im vergangenen Jahr ihre Ausbildung abgeschlossen hat, und Norbert Hänsli, der schon lange mit dem DaS verbunden ist und nun die Ausbildung ohne Diplom beendet hat. Er versteht sich selbst als Daseinsanalytiker. Der Vorstand hat beiden Gesuchen gerne entsprochen.
Regina Altorfer ist aus der Standeskommission zurückgetreten, ihr wird für ihre Arbeit gedankt. Frédéric Soum hat sich bereit erklärt, sich als Mitglied wählen zu lassen, als Ersatzmitglied stellt sich Thomas Geiges zur Verfügung. Der Vor stand ist um diese Bereitschaft froh, sich für die Standeskommission zu engagieren, und hat F. Soum und T. Geiges in die Standeskommission aufgenommen. Über die Ergänzung des Reglements der Standeskommission wurde länger debattiert.
Folgende Formulierung wurde angenommen: Beschwerden gegen die Ausbildungsinstitution sind bei der Schweizer Charta für Psychotherapie, Kommission für Qualitätssicherung, einzureichen. Gerügt werden können Verletzungen der Charta-Standesregeln durch die Ausbildungsinstitution. Beschwerde berechtigt ist jedermann. Die Beschwerde ist in Art. 12 der Charta-Standesregeln und im Reglement der Kommission für Qualitätssicherung geregelt.

Daniela Sichel berichtet von der Berufspolitik der Charta und Barbara Halbheer aus dem DEKO der SVP.

Die Möglichkeit, unter Varia ein Anliegen zu besprechen, wurde nicht in
Anspruch genommen und so wechselten die meisten Mitglieder, die an der Versammlung teilgenommen hatten, zum gemeinsamen Essen ins Restaurant Karl der Grosse.

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